Beratungsangebot

Grundsatz des Beratungsnetzes an der Herderschule ist die individuelle Förderung als integrativer Bestandteil der schulischen Beratung von Beginn an.
Allgemein gilt für das schulische Lernen, dass begleitend eine Beratung möglich sein soll. D.h. es müssen entsprechende Beratungs-Angebote zur Verfügung stehen, die nach Ermessen der Familien, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und Zuständigen aktiviert werden können.
Diesem Anspruch fühlen wir uns als Schule verpflichtet.
„Schwache Schüler fördern, starke Schüler fordern“ – diese Zielsetzung impliziert die Frage nach der bestmöglichen (schulischen) Förderung und damit zugleich nach dem richtigen (Lern-)Ort für die Schülerin und den Schüler.
Grundlegendes Ziel ist, der Schülerin und dem Schüler den bestmöglichen Weg zu bereiten, um die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln, zu einer gestärkten Persönlichkeit zu werden und für das spätere Leben bestmöglich ausgestattet und vorbereitet zu sein.

Diesem Anspruch kann die Schule nur gerecht werden, wenn sie sich dessen bewusst ist, dass es gilt ein Netz zu spannen, das die Schülerinnen und Schüler auffängt und das ihnen zugleich Halt gibt, um vorhandene Stärken auf bestmögliche Weise auszugestalten.
Zu diesem Beratungsnetz gehören innerschulisch (in der nachfolgenden Abbildung blau gezeichnet):

  • Schulleiter, Stellv. Schulleitung, Studienleitung, Aufgabenfeldleitungen und allgemein alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung
  • Funktionsträger im Bereich der individuellen Förderung (LR, Inklusion etc.)
  • Beratungs- und Verbindungslehrkräfte
  • Klassenlehrer/innen und Tutor/innen
  • Fachlehrkräfte

Überschulisch beteiligt sind (in der Abbildung grün gezeichnet):

  • abgebende Schulen vor allem im Verbund (bzw. Partnerschulen)
  • Staatliches Schulamt (u.a. mit dem Schulpsychologischen Dienst)

Außerschulische Beteiligte sind (rot gezeichnet) u.a.:

  • Jugendamt/Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
  • externe Einrichtungen (Wohngruppen etc.)
  • Therapeuten, Ärzte etc.

Die komplexer gewordenen Ausbildungs- und Berufsbedingungen und die sich vermehrt auf die Fähigkeit des Schülers zur Eigenverantwortlichkeit im Lernprozess verpflichtenden pädagogischen und curricularen Zielbeschreibungen von Schule (insbesondere für die Schulform des Oberstufengymnasiums) sind die Grundlage für eine konzeptionelle Einbindung der Beratungsinhalte, -ziele und -methoden in die gesamtschulische Arbeit aller Beteiligten und Zuständigen.