Individuelle Förderung an der Herderschule Kassel
1. Grundverständnis
Im Zentrum der individuellen Förderung an der Herderschule Kassel steht die Förderung der Persönlichkeit und der Lern- und Leistungsmöglichkeiten des einzelnen Schülers und der einzelnen Schülerin.
Hervorgegangen ist unsere Schule aus einem 1955 gegründeten „Gymnasium mit besonderer pädagogischer Prägung“, das damals bewusst im Kasseler Osten angesiedelt wurde, wo es bis dahin kein gymnasiales Angebot gegeben hatte.
Orientiert an reformpädagogischen Vorstellungen stand für das Kollegium der Schule von Beginn an der „ganzheitlich auszubildende Schüler“ im Mittelpunkt der Arbeit, der Gedanke der Förderung jedes Schülers in seinen individuellen Fähigkeiten hatte zur Durchsetzung von Chancengleichheit im damaligen sozialen Umfeld besonderes Gewicht.
Ausdruck dieser Bemühungen waren u.a. das Tagesheim mit Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung, zahlreiche „Neigungsgruppen“ und die musische Schwerpunktsetzung im schulischen Angebot.
Vor dem Hintergrund dieser Voraussetzungen formuliert die Herderschule das folgende pädagogische Leitbild:
Schwache Schüler fördern, starke Schüler fordern.
Auf diese Kurzformel lässt sich der ein wesentlicher zentraler Leitsatz der Herderschule zusammenfassen.
Seine Umsetzung erfordert die Individualisierung des Lernprozesses und ein Lernen zugeschnitten auf das Persönlichkeits- und Leistungsprofil der einzelnen Schülerin, des einzelnen Schülers.
Eine gute Voraussetzung dafür bietet die relativ große Jahrgangsbreite unserer Schule, die ein weit gefächertes Fach- und Kursangebot und damit eine individuelle fachliche Schwerpunktsetzung vor allem in der Leistungskurskombination ermöglicht.
Die Individualisierung des Lernprozesses benötigt auf Seiten der Schülerinnen und Schülern ein zunehmendes Maß an Selbstständigkeit – ein Lernziel, dem sich die Herderschule in besonderer Weise verpflichtet fühlt: Sowohl durch die institutionalisierte Durchführung in zeitlich festgelegten Phasen des „Selbstständigen Lernens“ in allen Leistungskursen als auch in unserem Bestreben, Formen selbstständigen Arbeitens als selbstverständliches Unterrichtsprinzip zu verankern, das auch Gegenstand des Schulversuchs „Heterogenität in der gymnasialen Oberstufe“ im Auftrag des hessischen Kultusministeriums von 2007 bis 2013 war, wird dieser Zielsetzung Rechnung getragen.
Eng verbunden mit der Erziehung zu Selbstständigkeit ist die systematische Vermittlung methodischer Kompetenzen. Hier geht es insbesondere um das Prinzip „Lernen lernen“, also darum, den lebenslangen Lernprozess – der sich als neue gesellschaftliche Anforderung für unsere Schüler/-innen stellt – eigenständig und eigenverantwortlich organisieren zu können.
Die Kompensations- und Kompetenzstunden, die in zentralen Fächern aller drei Aufgabenfelder in der Jahrgangsstufe 11 unserer Schule angeboten werden, sowie die neu geschaffenen Angebote im Rahmen der „Basisstunde“ sollen dafür solide Grundlagen schaffen.
Neben der Kompensation werden in engem Zusammenhang mit der Individualisierung von Lernprozessen zunehmend Konzepte einer Förderung von begabten Schülern bedeutsam.
2. Beratung als Grundlage der individuellen Förderung
Grundsatz des Beratungsnetzes an der Herderschule ist die individuelle Förderung als integrativer Bestandteil der schulischen Beratung von Beginn an.
Allgemein gilt für das schulische Lernen, dass begleitend eine Beratung möglich sein soll. D.h. es müssen entsprechende Beratungs-Angebote zur Verfügung stehen, die nach Ermessen der Familien, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und Zuständigen aktiviert werden können.
Diesem Anspruch fühlen wir uns als Schule verpflichtet.
„Schwache Schüler fördern, starke Schüler fordern“ – diese Zielsetzung impliziert die Frage nach der bestmöglichen (schulischen) Förderung und damit zugleich nach dem richtigen (Lern-)Ort für die Schülerin und den Schüler.
Grundlegendes Ziel ist, der Schülerin und dem Schüler den bestmöglichen Weg zu bereiten, um die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln, zu einer gestärkten Persönlichkeit zu werden und für das spätere Leben bestmöglich ausgestattet und vorbereitet zu sein.
Diesem Anspruch kann die Schule nur gerecht werden, wenn sie sich dessen bewusst ist, dass es gilt ein Netz zu spannen, das die Schülerinnen und Schüler auffängt und das ihnen zugleich Halt gibt, um vorhandene Stärken auf bestmögliche Weise auszugestalten.
Zu diesem Beratungsnetz gehören innerschulisch (in der nachfolgenden Abbildung blau gezeichnet):
- Schulleiter, Stellv. Schulleitung, Studienleitung, Aufgabenfeldleitungen und allgemein alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung
- Funktionsträger im Bereich der individuellen Förderung (LR, Inklusion etc.)
- Beratungs- und Verbindungslehrkräfte
- Klassenlehrer/innen und Tutor/innen
- Fachlehrkräfte
Überschulisch beteiligt sind (in der Abbildung grün gezeichnet):
- abgebende Schulen vor allem im Verbunden (bzw. Partnerschulen)
Staatliches Schulamt (u.a. mit dem Schulpsychologischen Dienst)
Außerschulische Beteiligte sind (rot gezeichnet) u.a.:
- Jugendamt/Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- externe Einrichtungen (Wohngruppen etc.)
- Therapeuten, Ärzte etc.
Die komplexer gewordenen Ausbildungs- und Berufsbedingungen und die sich vermehrt auf die Fähigkeit des Schülers zur Eigenverantwortlichkeit im Lernprozess verpflichtenden pädagogischen und curricularen Zielbeschreibungen von Schule (insbesondere für die Schulform des Oberstufengymnasiums) sind die Grundlage für eine konzeptionelle Einbindung der Beratungsinhalte, -ziele und -metho-den in die gesamtschulische Arbeit aller Beteiligten und Zuständigen.